ist ein Freier Dienstnehmer der Rotkreuz Ausbildungsgesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Niederösterreich GmbH, FN 171742m und unterrichtet Erste-Hilfe-Kurse an Bezirksstellen / Dienststellen des Roten Kreuzes als Erste Hilfe Lehrbeauftragter (Vortragender).
Rechtlich wird die freiberufliche Tätigkeit des Vortragenden über die AEWA First Aid & Medical Training / AEWA e.U. ausgeübt, welche im Firmenbuch des Amtsgerichts Wiener Neustadt mit der FN 615605b registriert ist.
Um die nächste Rezension zu lesen wischen Sie nach links.
„Wir sind da, um zu helfen!“ #wirrettenbadsooßbrunn
Dammgasse 1, 2542 Kottingbrunn
facebook.com/roteskreuzkottingbrunn instagram.com/roteskreuz_kottingbrunn
facebook.com/JugendrotkreuzKottingbrunn instagram.com/jrk_kottingbrunn
die von Andreas im Jahr 2024 auf der Bezirksstelle Kottingbrunn unterrichtet werden:
ausgebucht - keine Buchung für Privatpersonen möglich
ausgebucht - keine Buchung für Privatpersonen möglich
ausgebucht - keine Buchung für Privatpersonen möglich
ausgebucht - keine Buchung für Privatpersonen möglich
An der Bezirksstelle Kottingbrunn ist Andreas zusätzlich als Rettungssanitäter im Rettungs- & Krankentransport, als Jugend-Aktiv-Mentor, als Jugendgruppenleiter in drei Jugendgruppen (Tiny/Little/Random Voices) & im Schulbesuchsteam ehrenamtlich tätig.
16 Stunden: Gesamter Stoff der Ersten Hilfe (Grundlagen der Ersten Hilfe; Leben retten; Verkehrsunfall; Erkrankungen inkl. 1 Stunde Psychische Erste Hilfe – Basic; Verletzungen)
8 Stunden: Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen, Wegziehen/ Umdrehen); Leben retten (Reglose Person; Reglose Person, die normal atmet; Reglose Person, die nicht normal atmet; Verschlucken; Starke Blutung; Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Zuckerkrankheit); Verletzungen (Wundversorgung allg.; Verbrennung/ Verätzung; Nasenbluten; Knochen-/ Gelenkverletzungen)
4 Stunden: Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen, Wegziehen/ Umdrehen); Leben retten (Reglose Person; Reglose Person, die normal atmet; Reglose Person, die nicht normal atmet; Reglose Person, die nicht normal atmet (Defibrillator vorhanden); Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall)
6 Stunden: Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen, Wegziehen/ Umdrehen), Leben retten (Reglose Person; Reglose Person, die normal atmet; Reglose Person, die nicht normal atmet; Starke Blutung); Verkehrsunfall (Absichern bei einem Unfall oder einer Panne; Maßnahmen bei einem Unfall)
16 Stunden Grundkurs oder 4/6/8 Stunden Auffrischung: Grundlagen der Ersten Hilfe; Leben retten; Verkehrsunfall; Erkrankungen; Verletzungen mit Adaptionen anhand der vorgegebenen Stunden.
An die Zielgruppe (geistig beeinträchtigte Menschen) angepasste Inhalte sowie Kurse für Schulklassen, Kinder & Jugendliche
1 Stunde Basic Wissen zum Thema Psychische Erste Hilfe um die Grundlagen der Unterstützung in Krisensituationen anwenden zu können
4 Stunden Einführungskurs: Definition Psych. Erste Hilfe, Was kann PEH? Was ist PEH nicht?, Ziele der PEH, Stress, Psychohygiene, Ablauf, Tipps
sowie Info über 16 Std. Aufbaukurs
16 Stunden Aufbaukurs: Wiederholung Grundlagen der PEH, Wiederholung Stress, Wie werden Menschen durch Krisen beeinflusst, Psychische Gesundheit und Krankheit, Grundlagen der Kommunikation, Trauma-Krankheiten, Trauer-Tod.
Voraussetzung: 4h PEH Einführungskurs abgeschlossen.
8 Stunden: Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen, Wegziehen/ Umdrehen); Leben retten (Reglose Person; Reglose Person, die normal atmet; Reglose Person, die nicht normal atmet; Verschlucken; Starke Blutung; Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Zuckerkrankheit); Verletzungen (Wundversorgung allg.; Verbrennung/ Verätzung; Nasenbluten; Knochen-/ Gelenkverletzungen)
Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen, Notruf, Basismaßnahmen (Lagerung, Frischluft, Wärmeerhalt, Psychische Betreuung), Wegziehen, Umdrehen
Bewusstseins- & Atemkontrolle, Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage & Mund-zu-Mund-Beatmung, Defibrillatorennutzung, Heimlich-Manöver, Starke Blutungen
Unfallprävention, Verantwortungsdiffusion, GAMS-Regel, Gefahrenzonen, Absichern, Retten aus dem Auto mittels Rautekgriff, Helmabnahme
Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfall, Unterzuckerung, Asthmaanfall, Kollaps, Hitzenotfall, Vergiftungen, Allergische Reaktionen
Einer Person helfen, die sich in einer psychischen Notlage befindet. Situation einschätzen, Person zuhören und Hilfe vermitteln.
Erste-Hilfe-Material / Verbandskasten, Wundversorgung, Pflasterverbände, Verbrennungen / Verätzungen, Nasenbluten, Knochen- & Gelenkverletzungen
Foto von Reanimationstraining
Foto von Teilnehmerplakaten
evtl LLL Übersichtsbild
Foto von einem gebrochenen Arm oder sowas?
Derzeit ist es bei Erste-Hilfe-Kursen des Roten Kreuzes in Niederösterreich nur über Barzahlung am Anfang des Kurses möglich zu bezahlen. Daher wäre es wichtig die Kursgebühr genau und in bar mitzunehmen.
Ja natürlich, sehr gerne. Einfach Kontakt aufnehmen, dann können gerne individuelle Kurs-Angebote, so wie sie gebraucht werden, ausgemacht werden.
Für die Lenkberechtigung der Klassen A, A1, A2, B, B-L17, BE, C, C1 und F benötigt man „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“. Hierfür ist der 6 Stunden Führerscheinkurs ausreichend, entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, § 6.
Für die Führerscheinklasse D muss ein 16 Stunden Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert werden.
Unsere Zertifikate haben für den Führerschein kein Ablaufdatum. Tatsächlich ist es jedoch so, jede Fahrschule entscheidet selbst, wie lange der Erste-Hilfe-Kurs her sein darf, damit er bei ihnen gültig ist. Daher bitte bei der jeweiligen Fahrschule nachfragen, wie lange der Kurs her sein darf, um den gewünschten Führerschein bei ihnen machen zu können.
Bei Arbeitsstätten und Baustellen mit mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss ein 16h Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert werden.
Nach einem absolvierten 16-stündigen Grundkurs sind Auffrischungen alle 4 (8 Stunden) bzw. 2 Jahre (4 Stunden) nötig.
Nein. Nach dem ASchG gehört es zu den Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu bestellen. Ebenso liegt es in der ausschließlichen Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (und nicht etwa der Ersthelferinnen und Ersthelfer), dass diese bestellten Personen entsprechend § 40 Abs. 2 AStV ausgebildet sind. Gemäß § 3 Abs. 1 ASchG haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen und dürfen die Kosten dafür auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen.
Weitere Informationen und Antworten zu häufigen Fragen dieses Themas findest du auf der Homepage der Arbeitsinspektion.
Die AEWA First Aid & Medical Training ist eine Bestandteilsmarke der - im Firmenbuch des Amtsgerichts Wiener Neustadt mit der FN 615605b registrierten - Firma AEWA e.U. und wird von Andreas Lukas Enenkel genutzt um rechtlich die freiberufliche Tätigkeit des Vortragenden für Erste-Hilfe-Kurse auszuüben. Der Vortragende ist Sanitäter und hat am 16.09.2023 die Ausbildung zum Erste Hilfe Lehrbeauftragten vom Österreichischen Roten Kreuz abgeschlossen und somit die Lehrbefähigung "Erste Hilfe" erhalten. Damit darf er auch jene Kurse halten und Zertifikate ausstellen, welche betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer nach den Arbeitsschutzvorschriften benötigen.